Was ist eine „Anwältin des Kindes“, was macht sie?

In der folgenden Geschichte erzählen die Kinder Pilar und Hasna davon, dass Eltern sich trennen und was dann vor dem Familiengericht geschieht, wenn es zum Streit der Eltern kommt. Dabei erklären sie Dir was eine „Anwältin des Kindes“ macht.

Die Eltern trennen sich und streiten um das Sorgerecht, wo das Kind leben soll und wie oft, dass ausgezogene Elternteil Umgang mit dem Kind haben darf.
Ein Elternteil verlässt das Haus.
Eine „Anwältin des Kindes“ , z.B. Frau Mertz, wird als Verfahrensbeistand vom Gericht für das Kind bestellt. Sie soll dem Kind im Streit der Eltern eine Stimme bei Gericht geben und das Kind als dessen „Anwaltin“ vertreten. Ein Verfahrensbeistand soll auch zwischen den zerstrittenen Eltern versuchen zu vermitteln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. So besucht die „Anwältin des Kindes“ das Kind zu Hause und spricht mit ihm über das Verfahren, beantwortet Fragen des Kindes und schaut was gut für das Wohl des Kindes zu tun ist.
Frau Mertz redet mit dem Kind über die Sorgen und Wünsche, die es hat, dabei schreibt sie mit um nichts zu vergessen.
Über die Sorgen und Wünsche des Kindes an die Eltern, redet „die Anwältin des Kindes“ als dessen Beistand im Gerichtsverfahren mit den Eltern. Und teilt mit, was mit dem Kind abgesprochen ist. Wenn das Kind mag, kann es ebenfalls an diesen Gesprächen teilnehmen.
Während des Gerichtsverfahrens wird das Kind von seinem Beistand, seiner „Anwältin des Kindes“ vertreten und hat so eine Stimme im Gericht. Die Eltern werden ebenfalls jeweils durch deren Rechtsanwälte vertreten.
Die Kindesanhörung im Familiengericht führt die Richterin, im Beisein der „Anwältin des Kindes“, entweder im Spielzimmer oder im Büro des Richters. Die Eltern dürfen nicht dabei sein.“
Zum Schluss erklärt die „Anwältin des Kindes“ dem Kind bei einem letzten Besuch, was der Richter beschlossen hat und was nun weiterhin geschehen soll. Das Verfahren vor dem Familiengericht ist hier zu Ende. Dann verabschieden sich die Beiden voneinander. Denn nun ist auch der Auftrag der Anwältin des Kindes als Verfahrensbeistand für das Kind beendet. Vielleicht hat das Gericht eine „Anwältin des Kindes“ mit neuen Aufgaben bestellt, z. B. als Umgangs- oder Ergänzungspflegerin in der Sorge um die Person des Kindes. Das ist aber eine weitere Geschichte.“
Für heute sagen wir tschüss, Hasna und Pilar