Erklärungen

Auf dieser Seite kannst du nochmal die Bedeutung von einzelnen Begriffen nachlesen.

In der Geschichte wurde schon relativ viel über den Verfahrensbeistand erzählt. Den Verfahrensbeistand versteht man aber auch als "Anwalt/Anwältin des Kindes", weil die Wünsche und die Situation des Kindes in dem Gerichtsverfahren damit eine Stimme, einen Sprachmittler haben. Das Gericht aus bestellt einen Verfahrensbeistand, besonders wenn es Streit um das Sorge- und Umgangsrecht gibt.

Als Berufsvormund, oder auch Vormund genannt, übernimmt man das Sorgerecht für ein Kind anstelle der Eltern und kann so Entscheidungen über das Leben des Kindes treffen. Selbstverständlich wird dies auch mit dem Kind besprochen. Hierbei werden die Wünsche des Kindes geachtet, wenn es für sein Wohl hilfreich und sinnvoll ist.

Die Ergänzungspflegerin übernimmt einen Teil des Sorgerechts für das Kind und hat so z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Die Aufgabe als Umgangspflegerin ist, dem Kind den Kontakt zu dem anderen Elternteil, bei dem es nicht lebt, zu ermöglichen.
Zum Beispiel begleitet die Umgangspflegerin die Übergaben zwischen den Eltern, wenn sie deswegen immer wieder in Streit geraten. Oder sie holt das Kind bei dem Elternteil, bei dem es lebt ab und bringt es zu dem anderen Elternteil hin und umgekehrt.
Auch begleitet die Umgangspflegerin das Kind die gesamte Zeit des Besuchskontaktes, wenn das Kind einen besonderen Schutz braucht, weil es die neue Situation noch nicht kennt oder es Probleme in der Zeit für das Kind geben kann.