Verfahrensbeistand

In den Fällen, in denen es während und nach einer Trennung Streit um Sorge- und Umgangsrecht gibt und das Familiengericht eingeschaltet wird, stehen den Eltern ihre jeweiligen Rechtsbeistände zur Seite.

Damit aber auch die betroffenen Kinder einen sogenannten „Anwalt des Kindes“ als ihre Stimme vor Gericht haben, können die Gerichte einen Verfahrensbeistand für das Kind oder die Kinder bestellen. Diese sind fachlich besonders für die Aufgabe qualifiziert und stehen den Kindern dann ebenso zur Seite wie die Anwälte den Eltern.

Als Verfahrensbeistand habe ich das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Dem Kind oder den Kindern erkläre ich, um was es in dem Verfahren geht und beantworte ihre Fragen. Als Anwältin des Kindes ermittele ich in den Gesprächen mit dem Kind, was es sich wünscht, wie es sich das Erreichen seiner Wünsche vorstellt und welche Ideen es zur Lösung des Problems hat. Kinder sind hier oft sehr kreativ und wollen etwas mit bewegen

Zu diesem Zweck treffe ich mich mit der Familie zu Hause. Wir führen Gespräche miteinander und jeweils einzeln, um jeden zu Wort kommen zu lassen. So erhalte ich ein möglichst vollständiges Bild zur aktuellen Situation in der Familie

Idealerweise können wir dabei gemeinsam Lösungswege entwickeln.

Wenn ich feststelle, dass das Wohl des Kindes in der aktuellen Familiensituation gefährdet ist, muss ich abwägen, inwieweit der Willen und die Wünsche des Kindes erfüllt werden können.

Ein Verfahrensbeistand kann ferner im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen, ist aber nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes.